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Fundstellen zum Begriff "Projekt" im Schulrecht

BayEUG Art 5 Schuljahr und Ferien

2. Ein weiterer beweglicher Ferientag ist möglich

a) unter Verlegung des Unterrichts auf einen unterrichtsfreien Tag innerhalb von zwei Wochen vor oder nach dem für unterrichtsfrei erklärten Tag (z.B. bei Projekttag oder Tag der offenen Tür an einem Samstag)

BayEUG Art. 74: Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten

(1) Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit.

Von Lehrkräften praktizierte Formen

- Feste, Feiern oder Projekttage, zu denen die Eltern eingeladen werden 

- Tag der offenen Tür: Über die Durchführung eines Tags der offenen Tür entscheidet die Lehrerkonferenz. Der Beschluss gilt für alle Klassen. Einzelne Lehrkräfte können für ihre Klassen nicht zu einem Tag der offenen Tür einladen. An einem solchen Tag soll sich die Schule den Eltern präsentieren. Unterrichtsvorführungen im Beisein der Eltern können Persönlichkeitsrechte des einzelnen Schülers verletzen und sind deshalb nicht vorzusehen.

Möglichkeiten: Ausstellungen, Vorführungen des Chors, der Theatergruppe, Präsentation der Ergebnisse eines Projekts usw.

 

2.6 Schulärztliche Gesundheitsförderung

Der schulärztliche Dienst ergänzt und unterstützt die Gesund-heitserziehung der Schule durch Aufklärung und Beratung im Rahmen von schulärztlichen Untersuchungen, von schulärztlichen Sprechstunden und von Vorträgen vor Erziehungsberechtigten, Schülern und Lehrern. Der schulärztliche Dienst initiiert, fördert und koordiniert Projekte zur Gesundheitsförderung an den Schulen. 

Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule

KMBek vom 12. Juni 1991 (KWMBI I S. 189)

Gemeinsame Unternehmungen

Dem Zusammenwirken von Hort und Schule dienen gemeinsame Unternehmungen und Projekte. Die Anregungen dafür können sowohl von der Schulleitung als auch von der Hortleitung ausgehen. Anlässe bieten sich während des gesamten Jahres, z.B. Ausflüge, Wandertage, Schullandheimaufenthalte, Feste, Feiern, Elternabende, Musikveranstaltungen. 

Kontakte zu weiteren Einrichtungen

Bei spezifischen Fragestellungen (Berufsorientierung, Projekte oder ähnliches), die gezielte Informations- und Beratungsdienste erfordern, sollen Hort und Schule zur Unterstützung mit weiteren Stellen zusammenarbeiten, z.B. mit Arbeitsämtern, Betrieben, Jugendämtern. Durch eine Öffnung zum Gemeinwesen kann die pädagogische Arbeit des Hortes vertieft und bereichert werden. Hierzu bietet sich an: Zusammenarbeit mit Kirchen, Verbänden, Vereinen.

Schulgesundheitspflege

GemBek der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst und für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 4. April 1996

Aufgrund des Art 80 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wird bestimmt:

2.6 Schulärztliche Gesundheitsförderung

Der schulärztliche Dienst ergänzt und unterstützt die Gesund-heitserziehung der Schule durch Aufklärung und Beratung im Rahmen von schulärztlichen Untersuchungen, von schulärztlichen Sprechstunden und von Vorträgen vor Erziehungsberechtigten, Schülern und Lehrern. Der schulärztliche Dienst initiiert, fördert und koordiniert Projekte zur Gesundheitsförderung an den Schulen.

Suchtprävention an den bayerischen Schulen

KWMBek vom 2. September 1991 (KWMBl I 1991, S. 303)

2.3 Der vertrauens- und respektvolle Umgang zwischen Lehrern und Schülern und ein gesprächsoffenes Schulklima sind ebenfalls ein wichtiges Fundament für die Suchtprävention. Lehrer und Schüler sollten ein "Wir-Gefühl" entwickeln. Von Schülern und Lehrern gemeinsam vorbereitete und durchgeführte Veranstaltungen wie Schulfeste, Theater- und Musikauf-führungen, Schulsportfeste, Schulskikurse, Wanderfahrten, Besichtigungen, freiwillige Arbeitsgemeinschaften oder Neigungsgruppen in den einzelnen Fächern, Projekt- und Studientage, Ausstellungen, Diskussionsrunden und Ähnliches mehr tragen wesentlich dazu bei. Alle Initiativen und Projekte, die Drogenkonsum und passivem Konsumverhalten entgegenwirken können sowie auch eine die Eigenaktivität und Verantwortung der...

Zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und am Erfahrungsustausch in den regionalen Suchtarbeitskreisen ist dem/ der Beauftragten für die Suchtprävention nach Möglichkeit Dienstbefreiung zu gewähren.

- Im Auftrag des Schulleiters organisiert er von Fall zu Fall Schulveranstaltungen (Elternabende, Projekttage, schulinterne Lehrerfortbildung u. a.) zum Thema Drogen und Rauschmittel. Er versucht, Fachleute zu gewinnen, die bereit sind, bei diesen Veranstaltungen als Referenten mitzuwirken.

Richtlinien für die Umwelterziehung an den bayerischen Schulen

KMBek vom 30. Mai1990, (KWMBI I, 1990 S.173)

Das höchste Maß an Kooperationsbereitschaft und Koordination erfordern projektorientierte Arbeitsformen. Für den Erfolg der Umwelterziehung sind von besonderer Bedeutung:

- Projekte innerhalb des Regelunterrichts

- Studientage, Projekttage

- Studienfahrten, Jugendherbergs- und Schulandheimaufenthalte, Schulskikurse bzw. Winterfreizeiten

- Arbeitsgemeinschaften bzw. freie Arbeitsgruppen, Wahlunterricht.

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