Offizielles Schreiben an den Markt Kastl
Erneuerung der Lauterachtalbrücken in Kastl

In der Haushaltsvorberatung am 23.04.98 den Marktgemeinderäten ausgehändigt

 

 

Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg

Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg, Postfach 1553, 92 132 Sulzbach-Rosenberg

Markt Kastl

Eingegangen 20.April 1998

IV-4353.3 153 64 15.04.1998

Bundesstraße 299, Erneuerung der Lauterachtalbrücken in Kastl Str.-km 86,360 - Str.-km 86,732

Anlagen
1 Lageplan, M 1 : 5 000'
1 Höhenplan, M 1 : 1 000/100

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erstellen derzeit die Vorentwurfsunterlagen für die Erneuerung der zwei Lauterachbrücken im Zuge der B 299 in Kastl.

Die beiden bestehenden Brücken wurden 1927 errichtet und befinden sich in einem sehr schlechten Bauzustand. Aus statischen Gründen ist daher die Fahrbahnbreite in der Örtlichkeit durch Warnbaken stark eingeschränkt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrsfunktion der Bundesstraße ist die Erneuerung der Lauterachbrücken zwingend erforderlich.

Die beiliegenden Entwurfsunterlagen umfassen den Brückenneubau mit gleichzeitiger Optimierung des Straßenverlaufes im Lage- und Höhenplan. Die Ausbaulänge beträgt insgesamt 370 m.

2 -

 Die Planung sieht vor, die beiden Brücken durch ein einziges 5feldiges Bauwerk zu ersetzen. Die Stützweite des Bauwerkes beträgt in der Achse 118,50 m. Die lichte Höhe unter dem Bauwerk beträgt maximal 3,30 m. Der derzeit zwischen den beiden Brücken vorhandene Geländekegel wird abgetragen, so daß die Durchgängigkeit des Talraumes erhöht wird. Hierdurch wird vor allem der Hochwasserabfluß wesentlich verbessert. Nach Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes Amberg verringert sich der beim hundertjährigen Hochwasser rechnerisch vorhandene oberstromige Aufstau von derzeit 15 cm auf ca. 5 cm. Neben dieser Verbesserung des Hochwasserabflusses ergeben sich durch die Anlage einer einzigen Brücke verbunden mit dem Entfernen des Geländekegels auch Verbesserungen des Kleinklimas und des Landschaftsbildes.

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für die Fußgänger wird im Brückenbereich beidseitig ein 1,50 m breiter Gehweg, der mit Schrammborden von der Fahrbahn abgetrennt wird, erstellt. Die Fahrbahnbreite zwischen den Schrammborden beträgt hier 8,50 m.

Im Lageplan wird die B 299 im Talbereich zur Verbesserung der Linienführung geringfügig nach Süden verschwenkt. Im Bereich der Querung des Triebwerkkanales kann dadurch die neue Brücke neben der bestehenden Brücke errichtet werden, wodurch eine örtliche Umfahrung dieses Baustellenbereiches auf der bestehenden Brücke kostengünstig ermöglicht wird. Im Bereich der Querung des Altbettes der Lauterach - Baywa Bereich - ist zur örtlichen Umfahrung eine Behelfsbrücke erforderlich.

Gegenüber dem bestehenden Höhenverlauf der Bundesstraße wird nach der vorliegenden Planung die Bundesstraße im Talbereich abgesenkt. Die maximale Absenkung liegt in Talmitte und beträgt ca. 1,0 m.

Die gepflasterte Ortsstraße in den Ortskern wird den veränderten Verhältnissen angepaßt und bei Bau-km 0+325 links an die Bundesstraße angeschlossen.

3 -

Die Anbindung der St 2235 alt an die B 299 ist nicht mehr vorgesehen. Die derzeitige spitzwinklige Einmündung stellt eine Gefahrenstelle dar, die in der derzeitigen Ausgestaltung bezüglich der Verkehrssicherheit nicht einmal den Anforderungen die an die Einmündung einer Ortsstraße gestellt werden müssen, entspricht. Die für eine Ortsstraße hinsichtlich der Verkehrssicherheit erforderliche Ausbildung der Eimündung hätte eine Verlegung des Triebwerkkanals auf eine Länge von ca. 300 m und vor allem auch Aufschüttungen im angrenzenden Lauterachtal zur Folge, welche den Talraum erheblich einengen und sich äußerst ungünstig auf den Hochwasserabfluß auswirken würden. Die Anbindung des Ortsteiles Hammer an das übergeordnete Verkehrsnetz und den Ortskern erfolgt künftig über die derzeitlich im Bau befindliche St 2235 neu und die Mühlhausener Straße.

Zu umwegig und nicht zumutbar ist diese Verbindung für Radfahrer und Fußgänger. Geplant ist daher einen 2,50 m breiten, bituminös befestigten kombinierten Geh- und Radweg zwischen dem Ortsteil Hammer und dem östlichen Rand des Ortskernes zu erstellen. Die bestehende St 2235 alt wird bei der Anlage des Radweges soweit wie möglich miteinbezogen. Der kombinierte Geh- und Radweg wird unter der Bundesstraße im Bereich des östlichen Widerlagers unterführt, so daß Radfahrer und Fußgänger die B 299 gefahrlos queren können. Durch eine Treppe (Südseite) bzw. einen Gehweg (Nordseite) ist der kombiniert Geh- und Radweg mit den Gehwegen im Zuge der B 299 verbunden.

Die beschriebenen Maßnahmen bedingen im östlichen Widerlagerbereich Eingriffe in den Triebwerkskanal, der in diesem Bereich um max. 4 m nach Westen verdreckt werden muß. Bei der Planung wurde darauf geachtet, diese Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Um die Planungsziele hinsichtlich der Öffnung des Talraumes (ein einziges Brückenbauwerk) und der verkehrssicheren Unterführung des kombinierten Geh- und Radweges zu erreichen, sind diese Eingriffe jedoch unvermeidbar und werden durch die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen.

Weitere technische Details bitten wir den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

4 -

Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland. Ausgenommen hiervon sind die Gehwege außerhalb des Brückenbereiches.

Die Kosten hierfür hat der Markt Kastl zu tragen.

Für ergänzende Ausführungen, auch in der nächsten Sitzung des Marktrates stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zur Fortführung der Planung bitten wir um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

I. A.
Meisel

Bauoberrat

 

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