Warum dieser Bebauungsplan abzulehen ist

Der beplante Bereich in Kastl b. Amberg beinhaltet neben dem wünschenswerten Baugebiet und dem dringend notwendigen Einkaufsmarkt die komplette Planung für den Bauabschnitt I zur Neutrassierung der Staatsstraße. Auch wenn 7 von 14 Marktgemeinderäten und der Bürgermeister wider besseres Wissen behaupten, dass mit diesem ersten Bauabschnitt die Staatsstraße noch nicht vorbestimmt sei, so liegt die Wahrheit doch bei den 7 in der Abstimmung unterlegenen Marktgemeinderäten. Die Talseite ist dann gewechselt, die derzeitige Anbindung an die B299 aufgegeben, ein Weiterbau vorgezeichnet. Herr MinRat Steinhauser von der Obersten Baubehörde bestätigte dies mit den Worten: "Es kann doch niemand ernsthaft angenommen haben, dass das Straßenbauamt Bauabschnitt I ausbaut, dann dort aufhört und der weitere Verlauf völlig offen bleibt." (München, 7. März 1997). (vgl. dazu jedoch Marktgemeinderatssitzung vom 14.11.1996)

 

Diese Planung einer Gemeindestraße im Zuge eines Bebauungsplanes, die erklärtermaßen später eine Funktion als Staatsstraße erfüllen soll, ist aus meiner Sicht rechtlich unzulässig. Mit diesem verfahrenstechnischen Trick werden die Verfahrensvorschriften zum Staatsstraßenbau bewusst umgangen. Ein Beweis für das bewusste Umgehen wirklicher Absichten findet sich in der Stellungnahme durch das Landratsamt (Herr Janner) zur Flächennutzungsplanänderung. Sinngemäß schrieb er: "Die Gemeinde sollte ihre wirklichen Absichten in diesem Bereich darstellen." (Anhörung der Fachstellen zum FlNPl).

 

Dass eine Behörde wie die Gemeinde, unterstützt durch das Straßenbauamt, solche Winkelzüge anstellt, um eine Staatsstraßenplanung gegen den betroffenen Bürger zu realisieren, ist beschämend. Gemeinderäte und Bürger, die an diesem Vorgang einmal erkannt haben, dass "Sachzwänge" ohne Not durch den Bürgermeister erst herbeigeführt werden, um sachfremde Ziele zu erreichen, verlieren jegliches Vertrauen und können nicht mehr glauben, dass bei vielen vorangegangenen Entscheidungen die "Sachzwänge" wahrhaftig waren.

 

Diese Erfahrung ist ursächlich für unsere große Gegenwehr und die Enttäuschung der Bürger über das heutige Klima in der Gemeinde und trägt zur viel beklagten Staatsverdrossenheit bei.

Das Straßenbauamt als planfertigende Behörde ist bis heute offiziell dem Gemeinderat von Kastl noch nicht gegenüber getreten. Ein informelles Gespräch an der Regierung hat für eine durch den Bürgermeister zufällig getroffene Auswahl von Marktgemeinderäten stattgefunden. Der Termin war kurzfristig angesetzt, eine Anhörung im Sinne des Gesetzes war nicht Absicht und Gegenstand dieses Gespräches.

Statt dessen betätigt sich der Bürgermeister als Motor und Koordinator der Staatsstraßenplanung. Man sagt: "Er steigt dem Planfertiger im Straßenbauamt nicht mehr von den Zehen."

 

Die Planungen für eine Staatsstraße unterliegen der Pflicht, Wahllinien zu erstellen und zu diskutieren nach dem Grundsatz der Ökologie, der Verhältnismäßigkeit und des kostenbewussten Umganges mit Steuergeldern. Eine vergleichende Darstellung von Wahllinien hat vor 12 Jahren stattgefunden und bestand damals schon nicht die ehrliche und aufrichtige Prüfung. In den Jahren bis heute haben sich sämtliche Begründungen für eine Neutrassierung durch die Veränderungen der Gegebenheiten selbst widerlegt. Ein Beweis dafür besteht darin, dass die damaligen Gründe durch die Befürworter nicht mehr erwähnt, unsere Aussagen dazu nicht dementiert werden (können). Damit kann die Staatsstraße erst recht auf der Trasse bleiben, wo sie seit Jahrhunderten verläuft und muss nicht zwischen zwei Baugebiete gelegt werden.

Zur Erinnerung hier nochmals die widerlegten und veralteten Begründungen gegen Wahllinie 2 (alte Trasse):

Das Wasserschutzgebiet, das in Wahrheit nie existierte, sondern nur eine Absichtserklärung des Wasserwirtschaftsamtes darstellte, in die alten Plänen aber eingezeichnet wurde, ist nun gänzlich überflüssig. Die Wasserversorgung Kastl versorgt sich aus einem anderen Gebiet. Der alte Tiefbrunnen hat für Kastl keine Funktion mehr. Die Pumpenleistung würde nicht einmal im Notfall ausreichen um den neuen Hochbehälter zu speisen. Deshalb wurden Notverbunde zu benachbarten Zweckverbänden geschaffen. 1,5 Mio DM sind von der alten Berechnung für den Ausbau auf bestehender Trasse abzuziehen.

Die dramatische Engstelle mit extremer Unübersichtlichkeit im Ortsteil Hammer hat ihr Gewicht entscheidend verloren, weil ein Hausbesitzer sein Gebäude im Zuge der Kanalbescheide freiwillig entfernt hat. Ein Anwesen, das tatsächlich der absolut freien Sicht im Wege steht, wurde nicht ernsthaft diskutiert. Die Besitzerin hat vor zwölf Jahren bereits signalisiert, dass sie für eine gerechte Ablösung offen wäre. Die alte Kostenermittlung setzte für unnötige Gebäudeablösungen aber völlig überzogene Unkosten von 2,1 Mio DM ein.

Eine Brücke der Bundesstraße 299 Ortsdurchfahrt Kastl wurde als Kostenfaktor mit 1 Mio DM dem Ausbau auf alter Trasse zugerechnet. Das Gespräch mit MinRat Steinhauser von der Obersten Baubehörde zeigte, dass auch er seine liebe Not hatte, dieses Konstruktion nachzuvollziehen. Herr Jung, der damalige Planer dieser Trasse vom Straßenbauamt Amberg-Sulzbach, wurde zwischenzeitlich an die Oberste Baubehörde versetzt und wohnte diesem Gespräch bei. Er hatte versucht zu erklären, dass der Auslauf einer zu bauenden Linksabbiegespur möglicherweise in die bestehende Brücke ragen müsste. Herr Steinhauser: "Das müsste aber auch anderes zu machen sein". Jedoch erübrigt sich diese Diskussion heute gänzlich, weil diese Brücke, zusammen mit ihrem Zwilling wenige Meter daneben, heute ohnehin baufällig ist.

Die Forderungen aus dem Infrastrukturplan der Verteidigungsbehörden wurden zwischenzeitlich entscheidend reduziert. Die Straßenbreite von einstmals 7,5 Metern bei entsprechenden Kronenbreiten und Kurvenradien war damals ein Todschlagargument gegen landschaftsbewusstes Vorgehen im Lauterachtal und begünstigte die Wahllinie 1 (neue Trasse). Die Naturschutzbehörden hatten bei dieser Wucht der Argumente keine Chance und mussten Bodenverdichtungen durch neue Dämme und eine weitere Brücke im Lauterachgrund, die ökologischen Auswirkungen bei Verhinderung des Kaltluftabflusses u.v.m. hinnehmen. Die Anlieger an der bestehenden Trasse haben in den vergangenen zwölf Jahren weder Beschwerden noch Lamento vorgetragen, weil die Straße nicht verändert wird. Statt dessen haben sie mehrfach geäußert, dass der Status quo für sie akzeptabel ist. "Verbesserungsmaßnahmen" , wie sie vor 12 Jahren wegen des militärischen Anspruches aus dem Infrastrukturplan entstanden, lehnten sie verständlicher Weise stets strikt ab.

 

Dass außer den Infrastrukturforderungen alle übrigen Argumente konstruiert waren, konnte in der auch vor 12 Jahren schon sehr emotional geführten Diskussion um das Lauterachtal schon aufgezeigt werden. Der Bau der Staatsstraße wurde zurückgestellt, weil etwas mehr als 300 Fahrzeuge pro Tag " ...bisher ihren Weg gefunden haben.. (und)... auch künftig finden werden." (Herr Erhard, Reg.d.OPf. , 17. Oktober 1996).

Auch heute werden geneigten Gemeinderäten und den Bürgern durch den Bürgermeister eine Fülle von allerdings völlig neuen Sachzwängen unterbreitet. Sie sind wie die damaligen konstruiert und durch die 8:7 Beschlüsse erst herbeigeführt. Vermischungen völlig getrennt zu bewertender Gegenstände verursachen ein Argunmentationsgewirr, das nur mit Mühe wieder sortiert gesichtet werden kann. Wahrheitsgemäße und sachgerechte Darstellungen verlangen aber, dass man sich intensiv und aufwendig damit beschäftigt. Diesen Aufwand kann man vom Normalbürger nicht verlangen, weshalb er den Aussagen des Bürgermeisters und der Gemeinderäte vertrauen muss. (vgl. Programmierte Krisen, Dr. Nikolaus Wiedemann, Gustav Lübbe Verlag, Bergisch Gladbach).

Mit der Tatsache, daß zwei so starke Blöcke 7:7 (Bürgermeisterstimme entscheidet) außerhalb des Parteiendenkens  im Gemeinderat  völlig gegensätzlich gegenüberstehen, kommen viele Bürger nicht zurecht.

f.d.R Heinz Lang

 

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