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Heinz Lang, Kastler Illustrierte - Anfang Ausgabe März 1998-4 |
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. . Gesellschaft: . . . . . . . Ungarischer Staatssekretär Über Rück- meldungen
Marktrat: |
VGH glaubt nicht, daß weiterer Ausbau vorbestimmt ist * Freitag, 27.03.98, Treffen "Kastl.de"
im Forsthof
* Bürgerinformationen von 1996 Am Freitag
- Treffen der Auf Freitag, 27.03.98, 20.30 Uhr, terminierte Markus Schuller das nächste Treffen der "kastl.de"; Ort: Tagungsraum des Forsthofes. Auf der Tagesordnung stehen Wahlen und die Satzung, die Infotafel an der Bundesstraße, möglicher Zuwachs durch die Rieden.de, Gedanken der Provider(Charly Weigl), Tips und Tricks (Online-Betrieb im Forsthof). Die Anwesenheit von Bürgernetzlern, AOL-ern, Compuserve-lern, t-onlinern usw. ist selbstverständlich erwünscht. In der Presse falschen Eindruck erweckt Beim nächsten Bauabschnitt in den Lauterachauen gibt es keine gegnerischen Anlieger mehr, weshalb auch gerichtlich nicht dagegen vorgegangen werden kann. Das Straßenbauamt kann dann tun, was es will. Das war der Grund für das Vorgehen des Bürgermeisters und des Straßenbauamtes, in den Bebauungsplan die Staatsstraße hinein zu planen. Das war auch der Grund für die Klage der Freunde des Lauterachtales. Dann gibt es immer noch Leute, die glauben, der Bürgermeister hätte den Netto-Markt geholt und Heinz Lang wolle ihn verhindern. Richtig ist, daß durch den persönlichen Einsatz von Lang der Netto-Markt für Kastl gewonnen wurde. Den Standort neben seinem Wohnhaus hatte Heinz Lang mit ausgewählt und von der ersten Stunde an zugestimmt. Am So, 23.03. wählte Kolping die Vorstandschaft Alter und neuer Vorsitzender der Kolpingfamilie ist Georg Dürr, jun., sein Stellvertreter ist Willi Nutz. Zur Schriftführerin ist Resi Otterbein (geb.Beer)und zum Kassier Klaus Hiller wiedergewählt worden. Als weitere Vorstandsmitglieder wirken Gertraud Steuerl, Martin Bäuml, Rita Geitner, Hermann Römer, Georg Kuhn und Ronald Kleinwächter. Im Mai 2000 steht das 100-jährige Gründungsfest an, das man drei Tage lang feiern will. Präses Franz Schmid dankte dem Vorsitzenden und bat ihn, auch seinem Nachfolger die Treue zu halten.
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der Kastler Illustrierten im Internet. Im vergangenen Monat erfolgten nach Aussage des
Serverbetreuers von der Firma Schwarz sechshundert Aufrufe, was dieser als ausgesprochen
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dreiviertel davon als Bilder. Es wäre ein Motivationsschub für die Arbeit, wenn noch
mehr Leser ab und zu - per e-mail - Lob oder Tadel verteilen würden. Die von den Freunden des Lauterachtales beantragte einstweilige Anordnung kommt nicht Kastl (ala) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine einstweilige Anordnung gegen den innerörtlichen Bau der Lauterachtalstraße abgelehnt. In der Hauptsache ist die Klage vom Verwaltungsgerichtshof jedoch angenommen worden. Der 3. Bürgermeister, Heinz Lang, hatte stellvertretend für die Freunde des Lauterachtales beantragt, die begonnenen Baumaßnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache einzustellen, weil nach seiner Auffassung die weitere Trassierung südlich der Lauterach vorbestimmt werde. Wie berichtet hatten die Freunde des Lauterachtales argumentiert, das Straßenbauamt würde mit dieser innerörtlichen Baumaßnahme das seit über zehn Jahren ruhende Planfeststellungsverfahren umgehen wollen und unveränderbare Fakten schaffen, wodurch der Naturschutz im Lauterachtal ausgehebelt werde. Der Verwaltungsgerichtshof, der von der Möglichkeit der Ortsbesichtigung nicht Gebrauch gemacht hat, übernahm die Argumentation der Straßenbaubehörden, wonach nach dem Bau dieses Abschnittes der Weiterbau nicht vorbestimmt sei und für den Fall, daß nie weitergebaut würde, dieser Abschnitt auch für sich eine eigene verkehrstechnische Bedeutung haben könne. Nicht gefolgt sind die Richter jedoch der Auffassung der Straßenbauvertreter, wonach Heinz Lang die Befugnis zum Gang vor den Verwaltungsgerichtshof fehle. Auch sei der Verwaltungsgerichtshof die richtige Instanz. Die Anwälte der Gemeinde hatten auf das Verwaltungsgericht verwiesen, wodurch sich die Kläger einem sehr hohen finanziellen Risiko aussetzen müßten. Gleichzeitig stellten die Richter klar, daß die Anlieger der künftigen Straße nicht erst dann zu Beteiligten werden, wenn die Auswirkungen des Verkehrslärmes über die zulässigen Lärmpegel steigen. Sofern das Straßenbauamt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Gemeinde bauen wollte, hätten die Anlieger, auch wenn sie außerhalb des Planumgriffes liegen, mit einbezogen werden müssen. Die rechtliche Grundlage für den Bau bleibt also nur der Bebauungsplan, eine gemeindliche Norm, gegen die der Kläger vor dem Verwaltungsgerichtshof angehen kann. Beim Erlaß einer einstweiligen Anordnung, so die Richter, muß ein strenger Maßstab angelegt werden. Es muß geprüft werden, welcher Schaden nach ihrem Erlaß dem jeweiligen Sieger in der Hauptsache entsteht. Die Wahrscheinlichkeit, daß der Bebauungsplan gänzlich nichtig sei, betrachteten die Richter als eher unwahrscheinlich, es kann nachgebessert werden. Die dem Gericht vorgetragenen haushaltsrechtlichen Begründungen, wonach die Gemeinde das Geld gar nicht vorzuweisen hätte, mit dem die vorgegebene Bauleitplanung verwirklicht werden soll, so daß am Ende nur der Straßenbau bleibt, konnten vor Gericht keine Rolle spielen. Auch die kommunalpolitischen Vorgänge, die zu den Mehrheiten für die vorliegende Planung geführt haben, blieben unbeachtet. Die Zulässigkeit des weiteren Ausbaues im Lauterachtal ist laut Verwaltungsgerichtshof in einem eigenen Verfahren zu prüfen. im Zusammenhang: Der Verein der Freunde des Lauterachtales hat über seinen Anwalt beim Verwaltungsgerichtshof in München gegen den Bebauungsplan "An der Lauterach" ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Schwerwiegende Mängel bei der Abwägung und Verfahrensfehler werden angemahnt. Die Zerstörung eines der letzten Urstromtäler für eine überdimensionierte Straßenbaumaßnahme soll verhindert werden. Quer durch die tradierten Fraktionen geht ein tiefer Graben. Wichtige Entscheidungen fallen mit 8:7 Stimmen. Trittbrettfahrer nutzen den Dissens. -> Freunde des Lauterachtales --> Was in der Presse möglich ist --> Aus dem Rathaus Kastl Poker um Schulbus in Kastl - Auf die Idee ist der Mettenhofener Anbieter gekommen, weil er durch den Kämmerer und den Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht worden war bzw. dazu aufgefordert wurde, ein Angebot zu unterbreiten. Hirschmann war schlau genug, es gar nicht erst der Gemeinde, sondern gleich der Regierung vorzulegen, weil in Regensburg entschieden wird und das Motto gilt: "wer zuerst kommt, malt zuerst". Der Gesetzgeber verlangt, daß Schüler dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden, wo das möglich ist. Dafür gibt er Zuschüsse an die Busunternehmer. Die Gemeinde kauft dann nur noch die Fahrkarten für die Schüler. Im Gegenzug werden Schulbusse auf solchen Strecken nicht mehr bezuschußt. Damit ist den Gemeinderäten auch jeglicher Handlungsspielraum genommen. Die Entscheidung trifft die Regierung. Sie hört die Gemeinde nur noch dazu an. Lindner muß, wenn er die Fahrten in Kastl behalten will, ein besseres Konzept vorlegen. Informiert wurden die Gemeinderäte von diesen Aktivitäten, die seit einem halben Jahr laufen, in der Märzsitzung. Bleibt zu hoffen, daß die Einsparungen, die dadurch möglich sind (man spricht von 100.000,- DM im Jahr) nicht allzusehr zu Lasten der Schule und ihrer Kinder gehen. Die Schulleitung, so die Verwaltung, war mit der Umstellung einverstanden. Die Fahrten dazwischen und bei vorzeitigem Unterrichtsende wird es mit Sicherheit so nicht mehr geben. Dafür aber können alle Bürger den "Schulbus" mit benutzen, wenn sie nach Kastl oder zu den RVO-Bussen wollen. Eine Eilentscheidung in nichtöffentlicher Sitzung haben die Räte abgelehnt. Der Punkt ist Gegenstand der nächsten öffentlichen Sitzung. .......... bisher erschienen
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