Heinz Lang, Kastler Illustrierte  - Anfang Ausgabe Januar 1998-3  Navigation zur homepage von Heinz Lang, Kastl - header

Satzungsentwurf zur "Sparte kastl.de" vom Januar 1998

Um die Ausgaben und den Aufwand für das Projekt   Kastl.de gewerblich optimal nutzen zu können sahen die Betriebe, die sich im Einwahlknoten Kastl einwählen veranlaßt, sich zu organisieren. Der geringste Aufwand dürfte die Nutzung der Organisationsstruktur des Verkehrsvereines sein. Um dabei auf die Rechte selbständiger Arbeit nicht verzichten zu müssen, hat Markus Schuller diesen Entwurf vorbereitet. Er lehnt sich an die Erfahrungen der Tennissparte im TUS Kastl an.

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Anlage Nr. 1 zur Vereinssaatzung des Verkehrsverein e. V. Kastl

Richtlinien der Sparte Kastl.de des Verkehrsverein e. V. Kastl

Die Sparte Kastl.de ist eine Abteilung des Verkehrsverein e. V. Kastl, mit allen Rechten und Pflichten der übrigen Sparten des Vereins.

Sie soll den Hauptverein finanziell nicht belasten und muß sich selbst tragen.

Einnahmen und eventuelle Überschüsse aus der Sparte Kastl.de werden dem Hauptverein offengelegt, sind aber zweckgebunden für die Sparte Kastl.de zu verwenden.

Veranstalltungen die über den Rahmen des Internen hinausgehen sind vor Durchführung mit dem Vorstand des Verkehrsverein e. V. Kastl abzustimmen.

 

1. Zweck der Sparte Kastl.de

Zweck der Sparte Kastl.de ist eine Förderung und Unterstüzung der Betriebe in der Gemeinde Kastl. Durch eine gemeinsame Werbung und eine gemeinsame Hilfestellung in allen Gesachäftsfragen, dadurch soll der Kontakt der Betriebe verbessert werden. Weiter soll das Internet mit dem Einwahlknoten erhalten werden um so für die Zukunft einen Wirtschaftvorteil zu sichern.

 

2. Mitgliedschaft

Siehe hierzu die § des Verkehrsverein e. V. Kastl.

 

3. Aufnahme

Mitgliedschaft im Verkehrsverein e. V. Kastl

Für die Aufnahme in die Sparte Kastl.de ist der Wohnsitz oder Betriebssitz in der Gemeinde Kastl erforderlich, die Aufnahme kann durch Beschluß durch die Vorstandschaft der Kastl.de, ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

 

4. Austritt

Die Mitgliedschaft in der Sparte Kastl.de endet:

a, durch schriftlichen Austritt ( dies gilt nicht für den Hauptverein )

b, durch Ausschluß

c, durch Tod

Der Austritt ist der Sparte Kastl.de bis spätestens 31 Dezember des Austrittjahres schriftlich mitzuteilen. Erfolgt der Austritt nach diesem Zeitpunkt, so bleibt der Austretende zur Entrichtung des folgenden Jahresbeitrags verpflichtet. Die Mitgliedschaft ist im Todesfalle nicht Übertragbar. Ein Aussluß erfolgt durch die Spartenleitung mit zwei Drittel Mehrheit, über einen Einspruch hiergegen entscheidet die Mitgliederversammlung ebenfalls mit zwei Drittel Mehrheit.

 

5. Beiträge

a, Beitrag als Mitglied im Verkehrsverein e. V. Kastl

b, Aufnahmegebühr von DM 20.- in Sparte Kastl.de

 

6. Oragane der Kastl.de

a, die Mitgliederversammlung

b, die Spartenvorstandschaft

 

Die Mietgliederversammlung umfaßt alle Mitglieder der Sparte Kastl.de.

Mindestens einmal jährlich findet ein ordenliche Mitgliederversammlung satt. Die Wahl der Vorstandschaft alle zwei Jahre. Eine Abstimmung durch Handaufheben ist nur zuläßig, wenn lediglich eine Bewerbung vorliegt. Andernfalls ist eine geheime Wahl durchzuführen.

Die Bekanntgabe der Durchführung einer Mitgliederversmmlung oder anderer Termine erfolgt als E-Mail unter Einhaltung der Frist von einer Woche.

Die Mitgliederversammlung ist nur mit mindestens der Hälfte der Mitglieder der Sparte Kastl.de, die das 18 Lebensjahr vollendet haben Beschlußfähig.

Außerordenliche Mitgliederversammlungen können vom Spartenleiter einberufen werden. Auf schlichtliches Verlangen von einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder muß eine außerodenliche Mitgliederversammlung stattfinden.

Die Organe der Sparte Kastl.de werden mit einfacher Mehrheit gewählt.

Die Leitung der Sparte Kastl.de besteht aus 5 Mitglieder:

a, Spartenvorstand

b, Schriftführer

c, Kassenverwalter

d, zwei Beisitzern

Der Spartenvorstand vertritt die Sparte Kastl.de und die Spartenleitung gegenüber dem Hauptverein.

Im Falle seiner Verhinderung sind die übrigen Mitglieder der Spartenleitung in der Reihenfolge der obigen Aufstellung vertretungsberchtigt.

Für die Sparte Kastl.de wird ein eingens Konto durch den Kassenverwalter geführt und am Jahresende dem Kassier des Hauptvereins offengelgt.

7. Auflösung

Siehe § des Verkehrsverein e. V. Kastl

8 Inkrafttretten

Die Ergänzungssatzung der Sparte Kastl.de wurde durch die Vorstandschaft des Verkehrsverein e. V. Kastl genehmigt und beschloßen. Sie tritt mit der Bekanntgabe in Kraft.

Mit seinem Beitritt zur Sparte Kastl.de erkennt jedes Mitglied diese Satzung an.

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