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Eine Baumaßnahme sorgt für Ärger

Der Bauherr des Hauses neben dem Forstamt beschuldigt in der öffentlichen Sitzung den Bürgermeister, ihm - entgegen seiner jetzigen  Aussagen - die Zufahrt von oben her (Klosterbergstraße) erlaubt zu haben. Wir hielten dieses Verhalten des Bauherrn damals für eine Ungezogenheit. Außerdem, so der Bauherr damals, habe er vor dem Kauf des Grundstückes in der Verwaltung wegen der Bebaubarkeit nachgefragt. Es sei ihm damals gesagt worden, daß das Grundstück uneingeschränkt bebaubar sei. Auch dies bestritt der Bürgermeister.

Im Gemeinderat der vorherigen Wahlperiode hatte man - vor dem Verkauf des Grundstückes - nachgefragt, warum dieses Grundstück stets als Bauland inseriert wird, obwohl es doch keines sei. Der Bürgermeister damals: Man kann doch nicht Einfluß darauf nehmen, was jemand inseriert.

In der gleichen Zeit, als das Grundstück dann verkauft wurde, erbat der Bürgermeister doch die Zustimmung des Gemeinderates, daß dieses Grundstück bebaubar wird. Der Rat sah Probleme mit der Ansicht der Klosterburg, genehmigte, als Kompromiß, die untere Hälfte bebauen zu lassen, bestand aber auch darauf, daß die anderen, dahinter liegenden Grundstücke ebenfalls einzeilig bebaut werden könnten. Die Erschließung müsse bei allen Häusern von der Hochholzstraße her erfolgen. Die höher liegenden Grundstücke sollen künftig nicht bebaut werden dürfen.

Die Schnurgerüstabnahme erfolgte bei einer Ortsbesichtigung. Der Bauherr war viel zu weit oben. Wieder mußte ein Kompromiß eingegangen werden, das Gebäude rückte nur um seine gesamte Breite nach unten.

Monate später schuf der Bauherr eine Zufahrt von oben (Klosterbergstraße). Der Bürgermeister erklärte anfragenden Marktgemeinderäten, daß dies nur für die Bauphase gelte und rückgebaut werden würde. Dann wurden große Felsbrocken in den Teil des Grundstückes gefüllt, der idealer Weise als Standort einer Garage mit Ausfahrt zur Hochholzstraße geeignet gewesen wäre. Da der Bürgermeister täglich daran vorbei fährt, konnte ihm das nicht entgangen sein.

Schließlich wurde die Baustelleneinfahrt mit weißen Rundsäulen zur Anbringung eines Tores versehen. Mehrmalige Nachfragen von Marktgemeinderäten führten schließlich zur Abmahnung des Bauherrn (vgl. Zeitungsberichte unten).

Die Säulen wurden trotzdem nicht entfernt, obwohl zum Ende der Wahlperiode(1996)schon einmal eine Beseitigungsanordnung erlassen worden war. Die Beseitigung wurde nicht vollzogen, weil der Bauherr einen Kompormiß zum Standort seiner Garage (und für die Gemeinderäte logischerweise zusammenhängend)zur Erschließung angeboten hatte. Der neue Gemeinderat sollte entscheiden. Dieser führte seine erste Ortsbesichtigung am umstrittenen Grundstück durch. Kompromiß: "Der Bauherr kann seine Zufahrt unmittelbar neben der Einfahrt des Forstamtes an der Klosterbergstraße anlegen, wenn die obere Einfahrt und die Säulen verschwinden."

In der nachfolgenden Zeit muß der Flächennutzungsplan wegen verschiedener Dinge geändert werden. Dabei soll auch die Nichtbebaubarkeit der Grundstücke zwischen Hochholzstraße und Berghof festgeschrieben werden. Der o.g. Bauherr legt Widerspruch ein. Sein Grundstück muß ganz bebaubar sein. Der Bürgermeister unternimmt im Gemeinderat mehrmals den Versuch, dem Anliegen dieses Bauherrn dadurch zu entsprechen, daß er das gesamte Grundstück im Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland ausweisen will. Der Grundstücksbesitzer könnte die Gemeinde sonst zu Schadensersatz heranziehen. Der Gemeinderat wollte dies nicht glauben und entschied dagegen.

Zuletzt stellte sich heraus, daß den Behörden durch die Verwaltung andere Pläne zur Genehmigung vorgelegt worden waren, als sie der Gemeinderat gesehen und genehmigt hatte. Den Behörden wurde es so vorgelegt, als wäre das ganze Grundstück bebaubar. Die Räte dagegen hatten Pläne gesehen, wonach nur die untere Hälfte bebaubar ist. So stand wegen dieses "Lapsus" der Gemeinderat am Ende vor der Wahl, die genehmigten Pläne (alles bebaubar)nun doch anzuerkennen oder das Genehmigungsverfahren erneut durchzuführen. Der Gemeinderat ließ das Genehmigungsverfahren erneut stattfinden und blieb damit seiner Linie treu, daß dort nicht weiter gebaut werden darf.


vgl. Chronologie
08.05.1996
vgl. Chronologie
20.02.1997
vgl. Chronologie
27.02.1997
vgl. Chronologie
17.03.1997
vgl. Chronologie
19.03.1997
vgl. Chronologie
10.04.1997

vgl. Sitzung vom Januar 1998

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