Aushang über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes zum Baugebiet "An der Lauterach"

zurück zur Bürgerinformation

zurück zur Übersicht bei diesem Thema

29.08.97

Bekanntmachung

 

Der vom Marktgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 7.8.97 als Satzung beschlossene o.g. Bebauungsplan wurde mit 14.08.97 dem Landratsamt angezeigt. Eine Verletzung der Rechtsvorschriften wurde gemäß Schreiben vom 29.08.97 nicht geltend gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit dem Tag dieser Bekannmachung in Kraft (d.h. d. Bebauungsplan wird rechtsverbindlich).

Ausdrücklich wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und auf Mängel der Abwägung, sowie auf deren Rechtfolgen hingewiesen. (§ 214 Abs 1 Satz 1 Nr 1 und 2, § 215 Abs 1 BauGB .

 

 

Aushang 29.08.97

abgenommen 1. Oktober 1997